AGB

Unterrichtsbedingungen

der Musikschule Salzgitter-Bad

 

§ 1 Allgemeines

Die Aufgaben der Musikschule Salzgitter-Bad sind: musikalische Elementarerziehung, Nachwuchsförderung für das Laien- und Liebhaber- musizieren, Begabungsförderung und Vorbereitung auf musikbezogene Berufe. Weiterhin ist es Ziel, neben der instrumentalen und gesang- lichen Ausbildung, ein weitreichendes Interesse und Verständnis für Musik zu wecken.

 

§ 2 Unterricht

  1. Der Unterricht an der Musikschule Salzgitter-Bad wird in den Räumen der Schule erteilt, wobei zwischen Lehrkraft und Schüler:in ein regel- mäßiger Termin vereinbart wird. An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien in Niedersachsen findet auch an der Musikschule kein Unterricht statt.
  2. Kann der Unterricht aus Gründen der höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung, bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent und Schüler (Präsenz- unterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unter- richtsentgelten den Unterricht online per Live-Videoübertragung oder individuell vereinbarter Alternativen zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
  3. Die Musikschule ist nach sinnvoller Abwägung berechtigt, die Unterrichtsorganisation anzupassen, wie z.B.: die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft, sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl.

 

§ 3 Unterrichtsentgelte

  1. Für die Teilnahme am Unterricht sind pro Teilnehmer:in die aktuellen Unterrichtsentgelte zu entrichten.
  2. Das Unterrichtsentgelt ist eine Jahresgebühr. Das Unterrichtsentgelt wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum 1. eines Monats eingehend auf das Konto der Musikschule eingezogen.
  3. In Absprache mit der Lehrkraft und der Musikschule kann zwischen den Tarifen gewechselt werden. Dies führt erst zu einer Tarifanpassung zum nächstmöglichen Abrechnungsmonat. Sollte sich die Gruppengröße durch Wegfall eines Schülers / einer Schülerin außerhalb der ordentlichen Kündigungszeiten verringern, führt dies erst zum nächstmöglichen Abrechnungsmonat zu einer Tarifanpassung.
  4. Preisstand für die Entgelte ist der 01.11.2022. Die Entgelte können sich wegen steigender Kosten und der Erweiterung der Angebote der Musikschule Salzgitter-Bad erhöhen. Anpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Schüler:innen bzw. Erziehungsberechtigten folgt. Bei Entgelterhöhungen wird ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Wird dieses Recht nicht bis zum Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wahrgenommen, werden die Entgelterhöhungen wirksam.

 

§ 4 Erstattung, Pflichten des Schülers

  1. Es werden 35 Unterrichtseinheiten pro Jahr garantiert. Wird diese Stundenzahl aufgrund Verhinderung der Lehrkraft nicht erreicht, wird die Differenz der Unterrichtsentgelte auf Antrag erstattet.
  2. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung bzw. Nachholung des Unterrichts besteht nicht, wenn der / die Schüler:in nicht zum Unterricht erscheint. Ist die Verhinderung des Schülers / der Schülerin für ihn / sie bzw. die Erziehungsberechtigten absehbar (z.B. wegen Krankheit oder auswärtiger Schulausflüge etc.), so besteht die allgemeine Verpflichtung, die Musikschule oder die jeweilige Lehrkraft zumindest telefonisch von der Abwesenheit des Schülers / der Schülerin spätestens 2 Tage vor dem Unterrichtstag zu benachrichtigen. Bei Ensemble-oder Bandveranstaltungen bzw. -proben hat die Benachrichtigung spätestens 3 Tage vor dem Unterrichts- bzw. Probentag zu erfolgen, damit noch die anderen Teilnehmer:innen benachrichtigt werden können. Der Schüler / die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er / sie so krank ist, dass für andere Schüler:innen oder die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit die länger als 3 Wochen dauert, ist nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Anrechnung des ausgefallenen Unterrichts möglich.

 

§ 5 Dauer des Vertrages, Kündigung

  1. Die Unterrichtsverträge werden mit Unterzeichnung und Einreichung der Anmeldung abgeschlossen.
  2. Alle Unterrichtsverträge sind unbefristet geschlossen und können zum 31.01. und 31.07. jedes Jahres mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt werden. Ausgenommen hiervon ist die Musikalische Früherziehung. Diese kann nur mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum 31.07. jedes Jahres gekündigt werden. Findet die Musikalische Früherziehung in einem Kindergarten statt, endet der Vertrag mit Austritt des Kindes aus dem Kindergarten.
  3. Die Musikalische Früherziehung beginnt mit einem Probemonat, der nach 4 zusammenhängenden Unterrichtseinheiten endet. Danach läuft der Vertrag zu den üblichen Unterrichtsbedingungen weiter, sofern nicht vor der 5. Unterrichtseinheit schriftlich gekündigt wird.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrages beim Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine Kündigung durch die Musikschule Salzgitter-Bad sind insbesondere Zahlungsverzug, mehrfache oder schwerwiegende Nichtbeachtung von durch Lehrkraft oder Schulleitung ausgesprochenen Anweisungen, etc.
  5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§ 6 Musikschulordnung

  1. Die Schule stellt für den Unterricht Schlagzeuge, Klavier, Keyboards und Verstärkeranlagen zur Verfügung. Vom Schüler / Schülerin sind mitzubringen: Schlagzeugstöcke, bzw. Gitarre, Blockflöte, Notenmaterial, Schreibutensilien.
  2. Für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Eigentum des Schülers / der Schülerin übernehmen wir keine Haftung.
  3. Bei mutwilliger Beschädigung des Musikschul-Equipments haftet der Verursacher / Verursacherin.
  4. In den Unterrichtsräumen ist es nicht gestattet zu rauchen.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung eine der Rechtslage entsprechende wirksame Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen sollte.
  2. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
  3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Salzgitter.

 

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.

 

Stand: 01.11.2022